Kinderzahnarzt München
Wird mein Kind kostenfrei behandelt?

Die Standardbehandlung wird normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dazu gehören zwei- bis dreimal jählich Kontrolltermine inkl. Röntgenaufnahmen, falls notwendig, Zementfüllung, örtliche Betäubung, Sedierung oder Narkose.

Für optimale Betreuungen sind manchmal geringe Zuzahlungen notwendig, die wir aber immer mit Ihnen vorher abstimmen.

Ab dem 6sten Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse außerdem zwei individuelle Prophylaxetermine pro Jahr.

Leistungen von Privaten Krankenversicherungen fragen Sie bitte direkt bei der Krankenversicherung nach.