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Narkose

Narkose

Die ITN-Narkose (Intubationsnarkose) ist bei länger dauernden Eingriffen mit größeren Sanierungen indiziert. Auch bei Entzündungen und Abszessen, bei denen sich der Bereich nur schlecht betäuben lässt, ist eine Narkose die Betäubung der ersten Wahl.

Am Narkosetag muss das Kind nüchtern sein, d.h. es darf sechs Stunden lang nichts gegessen und mindestens zwei Stunden nichts getrunken haben. Die Voruntersuchung und Bestätigung der Narkoseuntersuchung erfolgt am besten durch den Kinderarzt, der das Kind gut kennt und einmal vorher untersuchen muss. Eine Blutuntersuchung ist dazu nicht erforderlich.

Am Narkosetag bekommt das Kind vorher einen Beruhigungssaft und wird während der gesamten Narkose von einem Narkosearzt und einer Anästhesieschwester betreut. Erst wenn das Kind tief schläft verlassen die Eltern den OP-Raum und wenn das Kind wieder aufwacht, können sie natürlich gleich wieder zu ihrem Kind und bleiben in unserm Kinder-Aufwachraum, bis es wieder fit ist. Dort schläft es in einem gesicherten Bettchen bei gedimmten Licht. Die Eltern sind meist überrascht, wie schnell die Kleinen wieder fit sind, aber zu Hause ist es wichtig, dass sich das Kind noch ausruht.

Die Eltern werden von uns und vom Narkosearzt ausführlich aufgeklärt und erhalten zusätzlich Merkzettel über das Verhalten danach. Gerne telefonieren wir abends noch mal mit den Eltern, dass alles in Ordnung ist.

Kosten für Kindernarkosen

Seit Anfang 2009 hat der Gesetzgeber leider wieder eine erhebliche Einschränkung eingeführt bei der Bezahlung der Kindernarkosen für gesetzlich versicherte Kinder beim Kinderzahnarzt. Bei privat versicherten Kindern gibt es dieses Problem nicht. Normalerweise kann der Narkosearzt die Narkose nicht kostendeckend durchführen, weshalb viele Kinderzahnärzte in München die Kindernarkosen nicht mehr für Kassenpatienten oder nur gegen Zuzahlung anbieten. Wir in der Kinderzahnarztpraxis am Isartor unterstützen Sie dabei, wenn Ihr Kind eine Narkose braucht, denn in vielen Fällen ist die Behandlung nur in Narkose möglich und sinnvoll! Wir finden es schlimm, dass die Gesundheitspolitik ihr Kostenproblem auf dem Rücken der Kinder austrägt, denn die Narkosekosten für nicht-zahnärztliche Behandlungen sind von diesen Kostenkürzungen nicht betroffen!

Bis auf weiteres bieten wir Narkosen bei Kassenpatienten in der Kinderzahnarztpraxis ohne Zuzahlung, also zum Kassensatz an.